Hund an Mensch:

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Entdeckt von Matthias am Südstern in Kreuzberg.

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1 Kommentar

  • Nunja, wenn die Person, die sich beschwert, in 3 Schichten arbeiten muss, ist der Ärger schon ein wenig verständlich. Es ist halt so, dass der Körper sich erstmal auf Nachtschicht umstellen muss, was meistens erst nach 2 bis 3 Tagen erfolgt ist. Ich gebe zu, es ist kein großes Problem, morgens nach Hause zu kommen und dann recht fix einzuschlafen. Wenn ich aber um 7 Uhr zu Hause bin, gegen 7.30 Uhr bis 8 Uhr einschlafe und dann so um 9 oder 10 Uhr geweckt werde (egal, ob durch Hundegebell, einen klingelnden Postboten oder sonst irgendeinen „Wecker“, ist es danach für mich so gut wie unmöglich, danach schnell wieder weiterzupennen, weil mein Körper dann zwar müde ist, aber einfach nicht mehr runterfahren kann. Das Ding dabei ist halt, dass man nicht vorschlafen kann, was bedeutet, dass ich vor meiner Anfahrschicht nicht zusätzlich schlafe. Dadurch fehlt mir dann schonmal eine Nacht. Wenn ich Dienstags dann nach 1 Stunde Schlaf wieder aus selbigem gerissen werde, kann ich Weiterschlafen dann auch vergessen. Wenn sowas mal vorkommt, ist das ja ok, aber wenn ich von 5 Nachschichttagen an 2 oder 3 nicht ein paar Stündchen Schlaf aus selbigem gerissen werden würde, wäre ich irgendwann auch ziemlich abgenervt. Also, grundsätzlich ist es schon richtig: ein Hund ist ein Hund und die sind halt manchmal am Bellen. Aber hier erwartet der Hundebesitzer ja offenbar uneingeschränkt Verständnis für den Hund, ohne von eigener Seite aus Verständnis für den Nachbarn aufbringen zu wollen. Und seien wir mal ganz ehrlich: Der Zettel wird ja sicherlich nicht nach ein oder zwei Vorfällen angebracht worden sein, sondern da wird der Hund wohl regelmäßig laut bellen. Also, ich kann nicht erwarten, dass andere Verständnis für meinen Hund haben, wenn ich ihn dann dauernd bellen lasse und so zeige, dass ich im Gegenzug kein Verständnis für meine Nachbarn aufbringe. Und übrigens ist es in den meisten Mietwohnungen von Genossenschaften/Wohnungsgesellschaften so, dass Haustiere im Mietvertrag verboten sind, der Vermieter die Haltung aber duldet, solange es keine Beschwerden vonseiten anderer Mietparteien gibt. Gibt es diese jedoch häufiger, wird der Vermieter gegenüber dem Halter dann auf die Vertragsklausel bestehen und bei Zuwiderhandlung darf dann auch die Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden. Wir haben selber zwei Katzen und da ich die Vertragsklausel in meinem Vertrag kannte, habe ich vorher bei der Genossenschaft nachgefragt, wo mir gesagt wurde, dass Haustiere geduldet werden, solange sie nicht für Beschwerden sorgen.

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