SCHEISS DREHARBEITEN

AA FILM-Bezug Trarbacher Str_Weissensee_Caroline-b

Entdeckt von CAROLINE in der Trarbacher StraĂźe in Weissensee.

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16 Kommentare

  • na euer stanly hat sich ja grad ma als illegaler porn producer geoutet hier… vorsicht, der filmt sicher auch andere ohne zu fragen…

  • ScheiĂź egal ob Ordnungsamt/Polizei da kommt wer zeit hat halter abfrage wird gemacht und dann entscheiden die vor ort wenn es nicht 5 Kilometer weg ist klingeln die machste auf haste 25€ an der backe und 48 oder 49€ Bearbeitungs gebĂĽhr bei Ordnungsamt die polizei macht das umsonst wenn du ihn wegfährst bist du im urlaub oder im Krankenhaus musst du jemanden beauftragen der nach deinem auto schaut oder die Beweise einreichen und ein wiederspruch einreichen ich finde es herrlich was hier fĂĽr ein scheiĂź geschrieben wird der ml oder al können keine halter daten abfragen und dann gibts noch leute die fĂĽrs freiräumen da sind ich bin da auch einer von und wenn keine nr drinne ist dann ist pech jeder mensch kann seine nr ins auto legen wĂĽrde alles um einiges leichter fĂĽr alle machen

  • 1. ich gebe Unpeter recht. Habe selbst zwei Peter in der Familie
    2. das Ordnungsamt muss den Halter kontaktieren, sofern dieser in der Nachbarschaft des geparkten Fahrzeugs wohnt. In Berlin wird das häufig auch gemacht.
    3. ich weiĂź nicht, ob ich das mit dem in die Luft sprengen so schreiben wĂĽrde
    4. ich arbeite auch beim Film und trotzdem nervt mich dieses arrogante Pack

  • @juro
    Halteverbot bei Zeichen 283

    temporäres Halteverbot muss 4 Tage vorher aufgestellt werden, also alle 3 Tage brav nach dem Auto schauen (lassen) oder nicht öffentlich parken.

    BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 (11 C 15.95); Sächsisches OVG, Urteil vom 23. März 2009 (3 B 891/06); ferner BVerfG, Beschluss vom 10. September 2009 (1 BvR 814/09) (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot)

  • juro: nein, weil das ja wie gesagt nicht unser zuständigkeitsbereich ist, sondern der der polizei. ein polizist kann dir das bestimmt sagen.

  • du bist gesetzlich dazu verpflichtet. punkt. und wenn du es nicht machst musst du mit den konsequenzen klarkommen. su funktioniert das halt.
    was hat das mit verteidigen zu tun? wenn da autos stehen können wir nicht arbeiten. was sollen wir dann deiner ansicht nach machen? wieder nach hause fahren?
    ich versteh nicht, was du mir damit sagen willst. die polizei ruft den abschleppdienst und sagt dem, welche autos er mitnehmen soll. die allermeisten beamten versuchen meiner erfahrung nach ĂĽbrigens, vor dem abschleppen den halter zu kontaktieren (obwohl sie es nicht mĂĽssten).
    ich schau ĂĽbrigens immer alle drei tage nach meinem auto.

  • @netter assi. Na logen is dit so. Und wer kuckt denn bitte IMMER alle drei Tage nach seiner Karre? Gesetz hin oder her. Einmal nicht aufgepasst, im Urlaub oder krank gewesen und schon is die Karre weg oder was? Und das verteidigt ihr auch noch? schaut mal ins kleingedruckte bei den Abschleppern, natĂĽrlich haben die Ermessenspielraum

  • @ retep: nein. also. ein halteverbot muss seit mindestens 3 tagen bestehen, damit abgeschleppt werden kann, da man als halter dazu verpflichtet ist, alle 3 tage nach seinem auto zu schauen. d.h. es ist egal, wie lang oder kurz man da steht, da man es auf jeden fall hätte sehen mĂĽssen. der aufnahmeleiter ruft lediglich die polizei an, die kĂĽmmern sich um alles weitere, d.h. ĂĽberprĂĽfen die rechtmäßigkeit des halteverbots und rufen den abschleppdienst und erteilen den auftrag. nix mit ermessen des abschleppunternehmers.

  • @strenge dingens: du widersprichst dich da ein wenig, merkste selbst, ne?
    und ordnungsamt/polizei? wer denn nu? das liegt ohl eher im ermessen des abschleppunternehmers, aber die wollen latĂĽrnich abschleppen weil wegen kohle

  • na wenn das fahrzeug schon vor den halteverboten stand fallen ja keine kosten fĂĽr den fahrzeughalter an. allerdings ist auch jeder fahrzeughalter dazu verpflichtet mind. alle 3 tage nach dem fahrzeug zu schauen, genau deshalb!
    wohin das Fahrzeug umgesetzt wird entscheidet immer die Polizei/Ordnungsamt.

  • soll auch schon vorgekommen sei, dass das auto vor dem temporären halteverbot da war, dann hat das mit ignorieren nichts zu tun, auĂźerdem gibts auch die möglichkeit ein fahrzeug einfach auf den nächsten freien parkplatz zu setzen, statt gleich in die verwahrstelle, aber nee… ach egal

  • als filmschaffender halteverbote von kollegen zu ignorieren ist schon dämlich aber dann noch der meinung zu sein, dass der aufnahmeleiter eine halterermittlung macht ist noch dämlicher, lieber kollege. das macht noch immer die polizei oder das ordnungsamt.

  • Einerseits hat er Recht, andererseits ist ja bekannt, dass Leute mit dem Vornamen „Peter“ ĂĽblicherweise Querulanten und Hitzköpfe sind.

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