Wenn der Person deren Fahrrad von der Schreiberin angeschlossen wurde, Kosten entstanden sind (Ăffnen des Schlosses, ĂPNV, Taxi etc.) dann darf die Person das Fahrrad so lange einbehalten, bis die Kosten ĂŒbernommen wurden.
Des Weiteren ist die Person, sollte sie ihr Fahrrad „befreit“ haben , dazu verpflichtet das fremde Fahrrad sicher aufzubewahren. Sie darf es nicht unabgeschlossen stehen lassen, weil das unverhĂ€ltnismĂ€Ăig ist.
Hoffentlich hat der Gegenpart „Mala“ auf den Grund der Spree geschoben. Was fĂŒr eine blöde Nuss.
Wenn der Person deren Fahrrad von der Schreiberin angeschlossen wurde, Kosten entstanden sind (Ăffnen des Schlosses, ĂPNV, Taxi etc.) dann darf die Person das Fahrrad so lange einbehalten, bis die Kosten ĂŒbernommen wurden.
Des Weiteren ist die Person, sollte sie ihr Fahrrad „befreit“ haben , dazu verpflichtet das fremde Fahrrad sicher aufzubewahren. Sie darf es nicht unabgeschlossen stehen lassen, weil das unverhĂ€ltnismĂ€Ăig ist.
Was fĂŒr eine Egoistin. Weil sie in Eile ist, nimmt sie in Kauf, dass ein anderer, fremder Mensch mal gut ’ne Stunde auf sie warten kann.
Fahrraddiebstahl, falls es einer ist, ist trotzdem nicht ok.