360 Grad-Kurzfilm made in Berlin:

kriminialität berlin

Entdeckt von JULIA in der Kärntener Straße in Schöneberg. (fo)

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15 Kommentare

  • Klar, die Polizei wird jetzt mit dem „übergebenen Videomaterial“ eine Öffentlichkeitsfahndung einleiten. Schon gestern war die erste Ausstrahlung in der Abendschau, die jetzt bis zur Ergreifung des Täters allabendlich ausgestrahlt wird.

    Natürlich wird man zudem einen Bildabgleich in allen Intentivtäterdateien machen, sowie forensiche Bildanalysen in den bei den Melderegistern hinterlegten Photos aller Berliner.

    Etwas erbost sind wir von EMW jedoch über die Indikretion darüber, dass wir für diesen Kunden den can-Bus erweitert, ein bewegungsmeldendes System programmiert und zur Verfügung gestellt haben, um die Aufzeichnung zu ermöglichen.

    Das wird Folgen haben, Herr M. Wir wissen wo ihr Konto wohnt.

  • G.Schäfer hat keine Ahnung! Die anlasslose (Dauer)Aufzeichung (so wie vermutlich – wenn überhaupt – bei dem Fahrzeug geschehen) ist leider nicht gesetzeskonform. Denn man filmt eben nicht nur eine Straftat, sonder alles was geschieht. Was anderes ist, wenn man eine Straftat beobachtet und diese dann bewusst aufzeichnet.

  • Es gab schon Fälle da hat jemand eine Straftat gefilmt und das Video der Polizei übergeben. Resultat war eine Klage vom Anwalt des Täters wegen Verletzung der „Persönlichkeitsrechte“ des Kriminellen, und der Filmer mußte Strafe zahlen.

    Also ist es besser und erzieherisch viel wirksamer, zusammen mit ein paar befreundeten „Zeugen“ diesen Typen auf dem Video mal zuhause zu besuchen.

  • der Zettel ist nicht ganz koscher. „da du ja Anwohner bist……“ Woher weiß der Schreiberling dieses. ist diese Straße Sanierungsgebiet? Sollen die Mieter einen Auszugsgrund geliefert bekommen oder werden hier schon die ersten Dieselautos entsorgt?

  • wenn ich das lese vor gericht nicht zulässig aha der darf als
    täter sein unfug triben
    und geschädigten bleiben auf den schaden sitzen
    demliche gesetzte datunschutz typisch deutschland
    bei uns in der firma mach jemand das gleiche
    hat schon 10 autos übelste weise verkratzt
    ich habe auch dash cam bestellt
    hoffentlcih erwischen den arschloch

  • Selbstverstaendlich werden Kameraaufnahmen anerkannt. Beide, Polizei und Gericht sind heilsfroh ueber lueckenloses Beweismaterial. Ermoegliche sie doch eine beweisfaehige, schnelle Verurteilung der Straftat, bei der Ueberlastung der Behoerden eine hoechstwillkommene Zeitersparnis.

  • Irrtum Klaus, solche Aufnahmen können sehr wohl vom Gericht in Ausnahmefällen zugelassen werden. In diesem Falle dienen sie zur Beweissicherung und Täterermittelung..

  • @Klaus: Es würde schon das „allgemeine“ Wissen darüber das moderne FAhrzeuge mit solch technischen Methoden ausgestattet sind ausreichen. Um ganz sicher zu sein, kleinen Zettel ins Handschuhfach „24/7 Videoaufzeichnung o.ä.“ bei Bedarf dann in die Windschutzscheibe legen.
    Wir werden auch nicht täglich darüber informiert, wo/welche Kameras hängen müssen uns aber doch 24/7 überwachen lassen. Warum sollte man das ausnahmsweise mal nicht zu seinem eigenen Vorteil nutzen, immerhin geht es nicht um das Märchen von Terror-Prävention sonder um tatsächlich eingetretenen Sachschaden/Nervenschaden.

  • Wer sein BMW parkt und mit der Kamera permanent Aufnahmen macht ohne es auszuschildern macht sich erstmal strafbar. Folglich sind solche illegalen Aufnahmen erstmal gar nicht zulässig vor Gericht.

  • Das ist gut das der gefilmt wurde weil es ist richtig teuer und muss das sein ich sach ja die meisten haben keine Hobbys echt das reckt mich einfach nur auf

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