Zettelpuppe


Entdeckt von L. MOSS in der Luisenstraße. Es handelt sich hierbei um einen „Ausweis zur Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen.“

NOTESLETTER

Für Dich zusammengestellt: 
Die Crème de la Crème seriöser Hauptstadt-Notizen.

Ja, ich will dabei sein und akzeptiere die Datenschutzerklärung

Das will ich kommentieren

11 Kommentare

  • Also, wenn das Plakat da an der Instrumententafel und gut sehbar durch das Fenster auf jeden Fall war und der Fahrer nichtsdestotrotz einen Strafzettel bekommen hat, dann ja, der offensichtlich blinder Polizist sollte sich schämen. Der Fluche aber, meiner Meinung nach ist aber nicht nötig. Und wenn ich mich nicht irre, hier in meinem Ort (der Mittelwesten USA) aber, würde der Fahrer immer noch einen Straf für den öffentlichen Fluch an die Polizei bekommen! :p

  • >die ausführende kraft (zettelpuppe) kann eindeutig nicht lesen …
    ich möchte nicht wissen, wie viele Strafzettel genau VOR dem ausweis geklemmt haben. und DAS! ist beleidigend.

  • >unlustig und beleidigend.. die ausführende Kraft kann i.d.R. nichts für die Parkbestimmungen, sie zu beleidígen ist dumm und respektlos

  • >Das ist ja wohl gar kein Argument.
    Es gehört sich nicht. Es ist unhöflich. Es ist beleidigend.

    Dafür bräuchte es noch nicht mal eine Rechtsgrundlage.
    Das sagt einem der gesunde Menschenverstand.
    Wenn man einen hat.

    Und: ES IST NICHT LUSTIG.

  • >Möchte mir jemand erklären mit welcher rechtlich stichhaltigen Begründung hier jemand eine Beleidigung auf eine bestimmte Person oder Gruppe erklären will?

    Auch wenn ich das persönlich nicht gut finde, wäre ein A.C.A.B auf einer Autoheckscheibe ebenso kein Problem.

    Finds lustig!

  • >Wenn das echt ist:
    Dem würde ich aus Prinzip einen Strafzettel verpassen.
    Soll er doch klagen.
    Und hat wenigstens Scherereien.

    Ein Idiot.
    Wenn das echt ist.

Hinterlasse gerne einen Kommentar