Friendly reminder aus der Nachbarschaft –
Bitte Nachtruhe beachten:

Entdeckt im Prenzlauer Berg.

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2 Kommentare

  • Probleme mit Ruhezeiten gibt es nicht nur in Berlin. Dabei ist laut BGH festgelegt: Die Ruhezeiten Mittags von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie die Nachtzeit von 20 Uhr bis 7 Uhr wenn in der Hausordnung keine anderen Ruhezeiten angegebenen. Die Ruhezeiten an Sonntagen und Festtagen sind ganztägig.

    • In Deutschland existiert keine gesetzlich festgeschriebene Mittagsruhe!
      Vermieter können im Mietvertrag eine Mittagsruhe festlegen.
      Mittagsruhezeiten können ebenso in der Hausordnung geregelt sein.

      Für die Nachtruhe werktags und am Samstag gilt generell die Ruhezeit zwischen 22 und 6 Uhr. (Landes-Immissionsschutzgesetz)
      Ausser im Mietvertrag ist etwas anderes geregelt.

      Wirklich im Gesetz festgelegt sind keine speziellen Ruhezeiten am Sonntag.
      Es ist nur so, dass der Sonntag zumeist in die Sonderregelung der Gemeinden fällt, sodass dann etwa gar nicht, oder nur zu bestimmten Zeiten Lärm gemacht werden darf.

      Wie kommen Sie darauf das der BGH die Mittagsruhe in den Mietverträgen bestimmt?
      In meinem Haus z.b gilt die Nachtruhe erst ab 22.00Uhr, was sagt der BGH dazu?
      Ausserdem ist ein meinem Haus auch die Sonntagsruhe nicht ganztägig, wie passt dies mit dem zusammen was der BGH „festgelegt“ hat?

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