lasst die leute vögeln zu hause, verdammt.
wenns euch stört, schaut nicht hin und wenn euer kinderzimmer gegenüber liegt (und die strasse ist wirklich breit!), dann schafft euch vorhänge an und ausserdem sollte das kind wohl auch besseres zu tun haben, als den ganzen tag aus dem fenster zu glotzen?
Sollte man nicht wenigstens in seinen eigenen 4 Wänden tun und lassen können, was und wo man mag? Meiner Meinung nach hat es dann eher was mit Anstand zu tun, NICHT bei Nachbarn ins Fenster zu schauen.
Die Polizei wird zu einer alten Dame gerufen mit den Worten: „Da gegenüber ist ein nackter Mann am Fenster“. Sagt der Polizist: „Wo? Ich sehe keinen nackten Mann am Fenster“. Darauf die alte Dame: „Doch. Steigen Sie doch ‚mal auf den Schrank“…
Skandal ist immer, was die Gesellschaft draus macht…
>PS: Lustbefriedigung durch Offenbarung in der Öffentlichkeit ist eine Straftat, so also auch Sex vor/am Fenster in Privaten Räumen. Darüber hat schon das Kölner Landgericht ein Prozess gehabt und als Straftat entschieden.
Es greifen § 183a StGB und § 118 OWiG und kann von Nachbarn zur Anzeige gebracht werden. Der Vermieter kann dies auch Abmahnen, besonders bei Wiederholung kann in Einzelfällen auch die Mietvertrag fristlos gekündigt werden.
>Ist es denn wirklich ein öffentliches Ärgernis, einem fickenden Pärchen zuzusehen? Ich denke nicht… Zumal die sich hier Aufregende vergessen hat, dass sie sich der Verletzung der Privatsphäre anderer schuldig gemacht zu haben.
>Wenn ich im Cabrio nackt fahren darf, darf ich auch im Erdgeschoss einen Porno laufen lassen. (Nach außen gerichtet wäre nochmal eine andere Sache). Privater Raum ist und bleibt privater Raum. Wozu meiner Meinung nach auch eine Terrasse gehört.
>Direkt vorm Fenster im Erdgeschoss ist Öffentlichkeit. Terrasse ist Öffentlichkeit. Fenster im zweiten Stock nicht. Vorhänge ans Kinderzimmer hängen ist nicht so schwer.
NIcht dass die armen Kleinen noch ein Trauma bekommen? Ej Keule jetz pass ma uff: ne berliner Jöre kann dit ab. Wir sind hier nich uffm Dorf.
Zu meiner Zeit hieß es noch „Petting statt Pershing“ und „make love, not war“
Schade, dass es heute anders ist.
was zur hölle ist das peoblem?
lasst die leute vögeln zu hause, verdammt.
wenns euch stört, schaut nicht hin und wenn euer kinderzimmer gegenüber liegt (und die strasse ist wirklich breit!), dann schafft euch vorhänge an und ausserdem sollte das kind wohl auch besseres zu tun haben, als den ganzen tag aus dem fenster zu glotzen?
zieht aufs land!
Solche wollen wir hier net.
Sollte man nicht wenigstens in seinen eigenen 4 Wänden tun und lassen können, was und wo man mag? Meiner Meinung nach hat es dann eher was mit Anstand zu tun, NICHT bei Nachbarn ins Fenster zu schauen.
Und was ist mit dem Spanner, der die Anzeige stellt? Kann doch auch angezeigt werden wg. Ausspähung oder so.
Immer dieses „Kinder“ Argument…wie sind die Kinder denn gemacht worden? Als wenn die damit ein Problem haben…die prüden eltern evtl.
Die Polizei wird zu einer alten Dame gerufen mit den Worten: „Da gegenüber ist ein nackter Mann am Fenster“. Sagt der Polizist: „Wo? Ich sehe keinen nackten Mann am Fenster“. Darauf die alte Dame: „Doch. Steigen Sie doch ‚mal auf den Schrank“…
Skandal ist immer, was die Gesellschaft draus macht…
>Hab ich mir gedacht.
>Haste dazu mal ein Aktenzeichen?
>PS: Lustbefriedigung durch Offenbarung in der Öffentlichkeit ist eine Straftat, so also auch Sex vor/am Fenster in Privaten Räumen. Darüber hat schon das Kölner Landgericht ein Prozess gehabt und als Straftat entschieden.
Es greifen § 183a StGB und § 118 OWiG und kann von Nachbarn zur Anzeige gebracht werden.
Der Vermieter kann dies auch Abmahnen, besonders bei Wiederholung kann in Einzelfällen auch die Mietvertrag fristlos gekündigt werden.
Wie gesagt, gefährliches Halbwissen hier!
>So viel halbwissen hier, au, au, au.
>… gefällt mir – Daumen hoch ;-)
>…. schön gelacht ;-)
>Was Spießer!
Und was ne dumme Überschrift für den Blog-Post.
>Mal was anderes, welche Hausnummer wohnen die denn?
lol
>Ist es denn wirklich ein öffentliches Ärgernis, einem fickenden Pärchen zuzusehen? Ich denke nicht… Zumal die sich hier Aufregende vergessen hat, dass sie sich der Verletzung der Privatsphäre anderer schuldig gemacht zu haben.
>Wenn ich im Cabrio nackt fahren darf, darf ich auch im Erdgeschoss einen Porno laufen lassen. (Nach außen gerichtet wäre nochmal eine andere Sache). Privater Raum ist und bleibt privater Raum. Wozu meiner Meinung nach auch eine Terrasse gehört.
>Als ob ein kleines Kind sich an pimpernden Nachbarn stören würde…
>… zumal die Karl-Marx-Straße auch ganz schön breit ist, also "gegenüber" ganz schön weit weg.
>Direkt vorm Fenster im Erdgeschoss ist Öffentlichkeit. Terrasse ist Öffentlichkeit. Fenster im zweiten Stock nicht. Vorhänge ans Kinderzimmer hängen ist nicht so schwer.
>Laßt doch mal das Kind nach vorne …
>Sonst könnte ich ja einen Fernseher auf dem den ganzen Tag Pornos laufen bei mir im Erdschoss genau an's Fenster stellen
>Öffentlich muss ja nicht "in der Öffentlichkeit" bedeuten. Es kann ja auch heißen, dass es der Öffentlichkeit nicht preis gegeben werden darf.
>Kann denn nicht mal jemand an die Kinder denken?
>Pech nur, dass sie es in der eigenen Wohnung treiben und nicht im öffentlichen Raum. Also immer ran da!
>In der eigenen Wohnung ist es nicht öffentlich, egal ob man durchs Fenster reinspannen kann oder nicht.
>Vollkommen richtig. Bei (Klein)Kinder(n) hört der Spaß auf. Soviel Verstand sollte in dem Moment noch vorhanden sein…
>Prüde Nachbarn zählen nicht zur Öffentlichkeit. Wenn's sie stört, können sie Vorhänge anbringen oder umziehen.