5 Kommentare

  • @ Blah :) Nö, könnenj sie nicht? Na dann schau mal in der Nebenkostenkostenabrechnung unter „Hauswartdienstleistungen“ nach :))))))))))))))) „Sonderreinigung“ ist auch eine beliebte Position´, derartige Kosten unterzubringen. Es gibt noch 2-3 weitere Varianten, von denen Ottonormalverbaucher selten was mitbekommt.

  • So ein Quatsch, dererlei kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Sieht man mal wieder, keine Ahnung aber Hauptsache nen Wisch aufgehängt und mit körperlicher Gewalt gedroht, lässt tief Blicken :-)

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