IHR WICHSER


Entdeckt von BELLA an der Eingangstür eines Wohnhauses in der Schönhauser Allee.

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7 Kommentare

  • Um genau zu sein, gibt es diverse Gerichtsurteile, die auf Basis der StVO gefällt wurden, nach denen jeder Fahrzeughalter direkt oder indirekt (Bspw. durch dritte, wenn man im Urlaub ist) sein Fahrzeug spätestens nach je 48h auf einen ordnungsgemäßen Zustand und Abstellort zu prüfen hat. Aus diesem Grund erlangen Halteverbote auch erst nach einem gewissen Zeitraum nach der Aufstellung Rechtsgültigkeit. Also ist ziemlich eindeutig, wer in diesem Fall unrecht hat…

  • Laut deutschem Recht hat man als Halter des Fahrzeugs darauf zu achten niemanden zu behindern. Wenn man also längere Zeit nicht zu Hause ist sollte man jemandem Bescheid sagen ab und zu mal nach dem Auto zu schauen. Ist blöd, ist aber so.

  • In dem Fall ist der Halter des Fahrzeugs schriftlich über das Abschleppen und den Aufenthaltsort seines Fahrzeug zu informieren. Außerdem sind die Kosten NICHT von ihm z tragen.

  • Das Problem besteht wohl darin das die Person schon vor dem Aushängen dieser Info abwesend war.. (Urlaub, Krankenhaus.. what ever)

  • Der „Gleisbereich“ war in diesem Fall die Straße. Die Spur mit den Gleisen wurde gesperrt und der Verkehr lief über die Spur daneben und die Spur, in der sonst geparkt wurde.

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