@Xaerdys Thx. Allerdings handelt es sich hierbei um Klebestreifen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass diese durchaus schwer entfernbare Spuren hinterlassen…
@Blah Blahson: Nein. Sachbeschädigung liegt vor, wenn die Sachsubstanz oder die Gebrauchsfähigkeit nicht unerheblich verletzt wird, oder wenn die äußere Gestalt nicht unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird. Post-it kann man abnehmen und hinterlässt dabei quasi keine Spuren. Edding geht nicht so leicht weg.
Alles beide Kapitalverbrecher!
@Xaerdys Thx. Allerdings handelt es sich hierbei um Klebestreifen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass diese durchaus schwer entfernbare Spuren hinterlassen…
@Xaerdys: Von wegen Post-it! Klebestreifen zu entfernen kann erhebliche Lackschäden zur Folge haben.
@Blah Blahson: Nein. Sachbeschädigung liegt vor, wenn die Sachsubstanz oder die Gebrauchsfähigkeit nicht unerheblich verletzt wird, oder wenn die äußere Gestalt nicht unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert wird. Post-it kann man abnehmen und hinterlässt dabei quasi keine Spuren. Edding geht nicht so leicht weg.
Und einfach so Zettel irgendwo anzukleben ist keine Sachbeschädigung?
Es heißt StrafTATbestand! :-P