4 Kommentare

  • Was ist das?
    Dummheit oder Meinungsmache?
    1. Niemand ist verplichtet den Bon anzunehmen.
    2. Es gibt nur ein Bußgeld , wenn dem Kunden der Bon nicht aktiv angeboten wird.
    3. Das BisphenolA-haltige Kassenbons inwischen verboten sind, sollte der Bäcker eigentlich wissen. Wenn nicht, hat er spätestens mit diesem Aushang ein Problem mit dem Gewerbeaufsichtsamt.
    4. Kassenbons gehören in den Normalmüll.
    5. Da schon seit 2015 bekannt ist, was da Anfang 2020 kommt, hätte man sich auch ein bisschen früher drum kümmern können.

  • es wäre wirklich sinnvoll, die ganzen Bons übers Jahr zu sammeln, und sie der SPD zuzustellen. Soll die doch zusehen, wie sie das Zeug wieder los wird.

Hinterlasse gerne einen Kommentar